Statusfeststellungsverfahren – Es muss sich etwas ändern!

von | Okt 16, 2016 | Berufsbild | 14 Kommentare

Seit September 2010 arbeite ich freiberuflich im Bereich Community- und Social-Media-Management. Im Jahr 2013 habe ich einen Auftrag für die WDRmediagroup angenommen. Jeder, der als Freiberufler bei einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber einen Projektauftrag annimmt, muss ein Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenclearingstelle in Berlin durchlaufen.

Ich weiß nicht, ob ich den Auftrag angenommen hätte, hätte ich damals bereits gewusst, auf was ich mich einlasse. Die Clearingstelle hat mich mit fadenscheinigen Argumenten als „abhängig beschäftigt“ statt „selbständig tätig“ eingestuft, die WDRmediagroup einen Teil meiner Rechnungen einbehalten, die 2013 eingereichte Klage kam 2016 vor Gericht und die Richterin hatte ihre Entscheidung wohl schon getroffen, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hatte. Aber der Reihe nach.

Was ist das Statusfeststellungsverfahren? / Chronologie / Die Gerichtsverhandlung / Die Begründung / Wie geht es weiter? / Was geschieht mit den ausstehenden Rechnungen?

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

Beim Statusfeststellungsverfahren stellt die Rentenclearingstelle in Berlin fest, ob eine Person selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Das Verfahren gibt es seit 1999 und kann vom Arbeitgeber oder der selbständig tätigen Person bzw. dem Arbeitnehmer beantragt werden. Dritte, also zum Beispiel die Sozialversicherungsträger, können einen solchen Antrag nicht stellen.

Als abhängig Beschäftigter müssen Sozialbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt werden und der Arbeitgeber versteuert das Einkommen. Selbständig Tätige kümmern sich selbst um die private Absicherung und Versteuerung der Einkünfte.

Um im Fall einer abhängigen Beschäftigung Gelder abführen zu können, hat die WDRmediagroup einen Teil meiner Rechnungen einbehalten. Dies war mir vorab auch bewusst, da ich es vertraglich unterzeichnet habe. Mir war allerdings nicht bewusst, dass sich das Verfahren über drei Jahre hinziehen würde und die Clearingstelle mit allen Möglichkeiten versucht, Personen als abhängig beschäftigt einzustufen, um so die Rentenkassen zu füllen.

Chronologie

Uhr Ziffernblatt

  • 04.03.2013 Erstes Projekt für die WDRmediagroup, direkt über die Abteilung
  • 17.04.2013 Rahmenvertrag mit der WDRmediagroup bis Ende des Jahres (31.12.2013). Ich wurde darüber informiert, dass ein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen werden muss. Da zuvor bereits ein Projektvertrag bestand, wurde die einmonatige Frist für die Einreichung des Statusfeststellungsverfahrens nicht eingehalten. Somit waren alle Entscheidungen rückwirkend und nicht erst mit Verkündung des Urteils gültig.
  • 22.05.2013 Antrag auf Statusfeststellungsverfahren
  • 02.06.2013 Rückfragen der Clearingstelle zur Art der Beschäftigung
  • 09.07.2013 Übersendung der gewünschten Informationen
  • 09.09.2013 Ich wurde von der Clearingstelle im Rahmen einer schriftlichen Anhörung darüber informiert, dass sie beabsichtigen, die Tätigkeit als „abhängig beschäftigt“ einzustufen. Festgestellt wurde die Tätigkeit für ein Projekt bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oberesslingen.
  • 18.09.2013 Einspruch gegen die Anhörung und Hinweis meinerseits an die Rentenclearingstelle, dass hier eine Verwechslung vorliegen müsse, da ich nicht für die Evangelische Kirchengemeinde in Oberesslingen tätig war.
  • Anfang Oktober 2013 Ich informierte die Clearingstelle über meinen bevorstehenden vierwöchigen  Urlaub, da zu erwarten war, dass in dieser Zeit das Urteil eingehen würde. Erster Gesprächspartner erklärte, dass dies kein Problem sei, da man für einen Widerspruch sechs Wochen Zeit habe. Es erfolgte ein zweiter Anruf meinerseits, da mich die sechswöchige Frist irritierte, so lange war die Frist bisher noch nie. Meine Sachbearbeiterin erklärte mir, dass man auf meinen Urlaub keine Rücksicht nehmen könne, die Frist vier Wochen betrage und ich mir meine Post doch nach Bolivien nachschicken lassen solle.
  • 15.10.2013 Bescheid der Clearingstelle darüber, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt worden sei.
  • 29.10.2013 Einspruch meinerseits gegen den Bescheid vom 15.10.2013 per E-Mail aus dem Bolivien/Peru-Urlaub. Eine Freundin hatte meine Post gelesen, da eine Nachsendung mich in Bolivien aufgrund der zahlreichen Ortswechsel im Rahmen meiner Reise sicherlich nicht erreicht hätte.
  • 13.11.2013 Übersendung der Einspruchsunterlagen meinerseits, postalisch
  • 31.12.2013 Der Projektvertrag endete und ich entschied mich gegen eine weitere Zusammenarbeit unter den derzeitig aktuellen Bedingungen.
  • 12.02.2014 Der Widerspruch wurde von der Rentenclearingstelle zurückgewiesen.
  • 11.03.2014 Klageerhebung meinerseits vor dem Sozialgericht Köln gegen das Urteil der Rentenclearingstelle
  • 01.07.2014  Neuer Rahmenvertrag (bis 31.12.2014) mit der WDRmediagroup, da mir auf Nachfrage mehrmals versichert wurde, dass jeder Antrag neu und unabhängig geprüft würde.
  • 06.07.2014 Erneuter Antrag zum Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenclearingstelle für den neuen Vertrag
  • 02.12.2014  Ablehnung der Prüfung meines Status mit dem Hinweis, dass bereits einmal geprüft worden sei und dort aktuell ein Gerichtsverfahren anhängig wäre.
  • 31.12.2014 Der Projektvertrag endete, eine weitere Zusammenarbeit schloss ich aus und hat seitdem auch nicht mehr stattgefunden.
  • 2014–2016 Schriftverkehr zwischen meinen Anwälten, dem Gericht und der Rentenclearingstelle
  • 21.09.2016 Gerichtstermin vor dem Sozialgericht Köln

Die Gerichtsverhandlung

Der Verhandlung saß eine Richterin vor, zwei ehrenamtliche Richter waren zur Beratung der Richterin anwesend. Ein Mitarbeiter der Clearingstelle, zwei Mitarbeiter der WDRmediagroup sowie meine Anwältin und ich waren bei der Verhandlung vor Ort.

StühleNach einer einstündigen Anhörung wurde das Urteil verkündet. Ich klagte gegen die Entscheidung der Rentenclearingstelle, diese beantragte, meine Klage abzuweisen. Ich konnte vor der Verhandlung nur schwer einschätzen, wie das Urteil lauten würde, rechnete mir aber ganz gute Chancen aus, da die Argumente eigentlich für meine Seite sprachen – so dachte ich zumindest.

Doch die gesamte Verhandlung war eine Farce. Es ging nicht darum, Fakten zu sammeln und sich objektiv eine Meinung zu bilden, sondern nur darum, die Punkte zur Abweisung der Klage zu sammeln und die Gründe dafür und für meine Selbständigkeit zu ignorieren. Schon bevor ich nur einen Fuß in das Gebäude gesetzt hatte, stand die Meinung der Richterin bereits fest – sie würde meine Klage gegen die Rentenclearingstelle abweisen. Ganz egal welche Fakten und Begründungen ich auch vorbringen würde.

Natürlich steht davon nichts im offiziellen Protokoll. Doch mündlich während der Verhandlung ließ sie verlauten, egal was sie auch entscheiden möge, das Landessozialgericht Nordrheinwestfalen in Essen würde ihr Urteil auf Selbständigkeit sowieso wieder kippen. Denn nach deren Ansicht würde es keine „richtigen“ Selbständigen geben. Es wäre daher egal, was sie entscheide – und somit könne sie auch gleich auf „abhängige Beschäftigung“ entscheiden.

Für die Clearingstelle ist dies natürlich eine komfortable Position, die Organisation weiß schon vor einer Verhandlung, dass das Verfahren zu ihren Gunsten entschieden wird.

Die Begründung

Zettel und Stift

Offiziell begründet wurde das Urteil unter anderem mit den folgenden beiden Punkten:

1. Ich hätte mit den Mitarbeitern der WDRmediagroup zusammengearbeitet.
Dies ist korrekt, denn weder kann ich Gedanken lesen noch kenne ich die Strategie des Unternehmens, ohne dass mir ein Mitarbeiter diese mitteilt.

2. Ich hätte einen Schreibguide zu beachten.
Auch dies ist korrekt, denn in den sozialen Medien wird zumeist geduzt. Die WDRmediagroup siezt ihre Zuschauer aber in der Regel. Auch kann ich schlecht Kraftausdrücke verwenden, wenn ich in den sozialen Medien für ein Unternehmen Postings veröffentliche – gerade wenn dies auch noch Seiten für Kinder sind.

Dies sind nur zwei der Gründe, die laut der Clearingstelle und der Richterin für ein anhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen. Hinzu kam noch, dass ich ab und an freiwillig an Meetings und Absprachen teilgenommen habe und auch vor Ort in den Räumlichkeiten des WDR war.

Natürlich muss ich mich mit den Mitarbeitern austauschen und aus diesem Grund war es auch von Vorteil, an Projektmeetings teilzunehmen. Diese Teilnahme war freiwillig, aber da das Unternehmen in der gleichen Stadt sitzt, habe ich diese Art der Kommunikation bevorzugt. Auf einige Daten konnte ich aus Sicherheitsgründen zudem nur am Unternehmensstandort zugreifen, aber auch hier war ich frei, zu entscheiden, wann ich dies tat.

Dass ich zeitgleich zwei andere Großprojekte hatte, meine Zeit und meinen Arbeitsort frei einteilte, kein Urlaubs- und kein Krankengeld erhielt und keinen Kündigungsschutz hatte – all dies spielte bei der Entscheidung keine Rolle.

Social Media und Community ManagerIch entscheide frei, ob ich morgens, mittags oder abends, am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten möchte. Ich habe bereits von vielen Orten der Welt – wie beispielsweise von New York oder Sydney aus – für meine Auftraggeber in Deutschland gearbeitet. Ich arbeite im Homeoffice, in Cafés, Hotelzimmern, in der Bahn, auf Flügen und in Coworking-Spaces. Es wäre mir zudem gar nicht möglich gewesen, mich zeitlich an genaue Vorgaben zu halten, da ich gleichzeitig an drei großen Projekten gearbeitet habe.

Unterstellt wurde mir, dass ich kein unternehmerisches Risiko und selbst keinen Geldeinsatz hätte. Ich verkaufe ja auch keine Waren, sondern eine Dienstleistung und stehe den Unternehmen beratend zur Seite. Meine Ware ist Wissen, keine physischen Produkte. Mein unternehmerisches Risiko besteht darin, dass ich keine festen Einnahmen habe: Ich wusste meist nicht, wie viel Geld ich im nächsten Monaten einnehmen würde. Nicht immer haben die Einnahmen eines Monats zur Lebenshaltung gereicht. Aber dies ist als Selbständiger die Regel, da es andere Monate gibt, die dies ausgleichen. Es gab Monate, in denen mir mehrere große Projekte gleichzeitig weggebrochen sind. Und es gab andere, in denen ich sehr viel verdient habe.

Ganz abgesehen von den fadenscheinigen Argumenten und der einseitigen Sicht auf die Sachlage – am erschreckendsten an der ganzen Sache finde ich die mündliche Begründung der Richterin. Als Bürger gehe ich von einer fairen Verhandlung aus. Doch dies war hier nicht gegeben.

Wenn ich mit einer solchen Motivation und Ansicht, wie diese Richterin meinem Beruf nachgehen würde, dann könnte ich es auch gleich sein lassen. Es geht nicht mehr darum, Recht zu sprechen und unterschiedliche Fakten gegeneinander abzuwägen, sondern nur noch darum, der Rentenversicherung in die Hände zu spielen. Diese hat schließlich eine größere Lobby als eine einzelne Person, die selbständig tätig ist.

Diese Richterin kann es sich wohl auch erlauben, solche Urteile zu verkünden: Sie wird nicht daran gemessen, ob ihr Verhalten korrekt ist, sondern erhält ihre Bezüge so oder so. Doch Recht im Namen des Volkes ist dies nicht, es ist Recht im Sinne der Versicherung.

Wie geht es weiter?

BlumentopfIch bin mir noch nicht ganz im Klaren darüber, wie meine nächsten Schritte aussehen werden. Das schriftliche Urteil wurde zwischenzeitlich zugestellt und nun habe noch zwei Wochen Zeit, um mich zu entscheiden, ob ich in Berufung gehe oder das Urteil rechtsgültig wird.

Die WDRmediagroup war in all dieser Zeit stets sehr hilfsbereit und hatte mir im Jahr 2013 sogar eine Festanstellung angeboten, die ich jedoch abgelehnt habe. Ich habe mich aus freien Stücken dazu entschieden, selbständig zu arbeiten, um nicht weisungs- und ortsgebunden zu sein. Diese Freiheit wollte ich auch behalten.

Eigentlich vertrete ich den Standpunkt, dass ich mein Recht wahrnehmen muss und dies nicht einfach so stehen lassen kann. Aber wenn das Landessozialgericht wirklich alle Urteile einer Statusfeststellung im Sinne der Clearingstelle entscheidet, dann wird sich an diesem Urteil nichts mehr ändern. Der Unterschied wäre lediglich, dass ich jetzt weiß, worauf ich mich einlasse und dass die Richter voreingenommen sind. Eine weitere Instanz danach ist nicht mehr möglich, da bereits ein Urteil gefällt wurde.

Auch sind mit einem solchen Verfahren einige Kosten verbunden und meine Rechtsschutzversicherung über den DJV gilt leider erst, nachdem ich die Klage bereits erhoben hatte, sodass diese in diesem Fall nicht mehr wirksam wird. Ich habe schon überlegt, ob ich eine Crowdfunding-Kampagne starten soll, um diese Kosten zu decken.

Denn schon in die erste Instanz bin ich deshalb gegangen, weil ich diese Ungerechtigkeit nicht stehen lassen konnte. Ich hätte den einfachen Weg gehen und das Urteil der Clearingstelle oder das Angebot einer Festanstellung durch die WDRmediagroup akzeptieren können. Das wäre um ein Vielfaches einfacher und mit Sicherheit der schnellere Weg gewesen. Aber es wäre falsch: Ich habe mich im Jahr 2010 selbständig gemacht und entsprechend gearbeitet – und das aus Überzeugung. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass ich in Berufung gehen werde.

Wichtig ist mir vor allem, dass die ungerechte Praxis der Clearingstelle und einiger Richter mehr Aufmerksamkeit erhält, sodass die Politik sich endlich zum Handeln gezwungen sieht. Denn es gibt eben nicht nur die Selbständigen, die vor einer Ausbeutung durch Arbeitgeber geschützt werden müssen, sondern auch die Selbständigen, die sich aus freien Stücken für diese Art der Arbeit entschieden haben.

Die Politik muss hier endlich einschreiten und etwas am aktuellen Verfahren ändern. Ich verstehe sehr gut den Willen der Politik, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen. Aber es gibt sehr viele Personen, die sich freiwillig für den Weg in die Selbständigkeit entscheiden, weil sie selbstbestimmt und frei arbeiten wollen. Diese Art der Arbeitsform nimmt immer weiter zu: Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Weg in die Selbständigkeit. Doch aufgrund der aktuellen Rechtslage werden diesen Menschen schwere Steinbrocken in den Weg gelegt. Ich warte seit mehr als drei Jahren auf die Auszahlung von über 12.000 €, die die WDRmediagroup vertragsgemäß einbehalten hat – Zahlungen, die mir rechtmäßig zustehen, da ich für diese gearbeitet habe. Viele andere wären durch eine solche Regelung bereits in den Ruin getrieben worden. Ich selbst habe für mich die Entscheidung getroffen, keine Aufträge von öffentlich-rechtlichen Unternehmen mehr anzunehmen, bis dieser Sachverhalt endgültig geklärt ist. Damit schließe ich natürlich sehr viele potenzielle Auftraggeber von vornherein aus.

Was geschieht mit den ausstehenden Rechnungen?

Sollte ich das Urteil annehmen, würde damit ein großer Aufwand einhergehen, denn die noch ausstehenden 12.000 € würden an die einzelnen Träger abgeführt: Krankenkasse, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und Finanzamt.

Renten- und Pflegebeiträge würden meinem Konto gutgeschrieben und kämen mir später zugute. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verfallen wahrscheinlich, da die gesetzlichen Vorraussetzungen bei mir wahrscheinlich nicht erfüllt sind.

Spannend würde es mit den restlichen Beiträgen: Ich war zum damaligen Zeitpunkt privat krankenversichert und es müsste geklärt werden, ob ich gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert wäre und ob ich möglicherweise von einer der beiden Seiten Beiträge zurückerhalte. Ich hätte eventuell nachträglich Anspruch auf Urlaub, den ich nie genommen habe und den mir die WDRmediagroup dann auszahlen müsste. Ich habe meine Einkünfte von der WDRmediagroup im Jahr 2013 versteuert, hier müsste ich nun prüfen, ob ich meine beiden Steuererklärungen rückwirkend ändern müsste. Auch habe ich Mehrwertsteuer erhoben, was ich laut diesem Urteil dann nicht gedurft hätte, weshalb auch dies eventuell rückabgewickelt werden müsste.

Aufgrund all dieser unbekannten Faktoren kann ich noch nicht einmal sagen, welche Variante die finanziell bessere für mich wäre. Ich weiß nur, dass ich mich aus freien Stücken für die Selbständigkeit entschieden habe, die Rentenclearingstelle aber mit ihren Argumenten versucht, die klammen Rentenkassen zu füllen und mithilfe der Gerichte zu diesem Zweck fadenscheinige Argumente nutzt.

Ich werde mich in den kommenden Tagen mit meinen Anwälten beraten und eine Entscheidung treffen. Ich habe zwischenzeitlich eine Festanstellung angenommen. Diese Stelle war ursprünglich als Vollzeitstelle ausgeschrieben, ich habe mich mit dem Arbeitgeber aber auf Teilzeit geeinigt, sodass ich zusätzlich noch freiberuflich arbeiten kann. Die Entscheidung für die Festanstellung fiel aufgrund des Projektes, da mit einer gewissen Verantwortung ein gewisser Status im Unternehmen benötigt wird. Ich wurde im Vorstellungsgespräch auch gefragt, für welche Art der Beschäftigung ich mich entscheiden würde, wenn ich das könnte. So sehr ich meine Selbständigkeit auch schätze und so erfolgreich ich auch, abgesehen von diesem Verfahren, mit ihr war, so gibt es doch gewisse Positionen, die aufgrund der mit ihnen einhergehenden Verantwortung eines Festangestellten bedürfen. Doch dies nur zur transparenten Information.

Mir geht es um die Gerechtigkeit und darum, dass die aktuelle Rechtslage allen Selbständigen die berufliche Tätigkeit erschwert. Immer wieder verlangt die Regierung mehr Mut zum Gründen. Ich selbst habe einen Gründungszuschuss erhalten, als ich mich selbständig gemacht habe. Doch mit der aktuellen Praxis werden jedem Selbständigen Steine in den Weg gelegt.

Update 31.10.16: Ich habe mich dazu entschlossen Berufung einzulegen und habe dies auch bereits getan.

Sollte meine Klage auch in der nächsten Instanz abgewiesen werden und die Entscheidung der Rentenclearingstelle wirksam werden, dass ich bei der WDRmediagroup als abhängig beschäftigt eingestuft werde, so gilt dies nur in Bezug auf die Sozialabgaben. Um rückwirkend Anspruch auf Urlaub und Co zu haben, müsste ich mir den Status einer Angestellten vor dem Arbeitsgericht erstreiten. Da die Einschätzung der Clearingstelle und die Entscheidung vor Gericht sich rein auf den sozialversicherungsrechtlichen, nicht aber den allgemeinen Status bezieht.

 

Community Management – der Blog

Was verdient ein Community-Manager? Was sind die Vorteile einer Online-Community? Und was ist das Community Canvas Modell? Diese und viele weitere Themen finden Sie im Blog auf CommunityManagement.de.